Allgemeine Einkaufsbedingungen

§ 1 - Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
(3) Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, Unternehmen, juristischen Personen und Sondervermögen im Sinn von § 310 Abs. 1 u. 2 BGB.
(4) Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.

§ 2 - Angebot – Angebotsunterlagen

(1) Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung unverzüglich anzunehmen und uns hierüber eine Auftragsbestätigung zukommen zu lassen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von § 9.

§ 3 - Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“, einschließlich Verpackung ein.
(2) Im Rahmen von Objektgeschäften gewährleistet der Lieferant einen Nachkauf zu gleichbleibenden Bedingungen für den Zeitraum eines Jahres.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
(4) Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung – die dort ausgewiesene Bestell- und Positionsnummer angeben. Für alle, wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.
(5) Alle Rechnungen sind im PDF Format an die folgende E-Mailadresse zu senden (rechnung@top-table.net)
(6) Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
(7) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.

§ 4 - Lieferzeit

(1) Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
(2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann
(3) Für Artikel, die in unseren Katalogen aufgenommen werden, gilt eine Lieferzeit von maximal 5 Tagen als vereinbart. Ausnahmen müssen jeweils schriftlich vereinbart werden
(4) Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1,0% des Bruttolieferwertes pro Kalendertag zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5,0%; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Für „Katalogartikel“ gilt eine Lieferzeit von 5 Arbeitstagen als vereinbart.
(6) Teillieferungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

§ 5 - Gefahrübergang – Dokumente

(1) Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen. Lieferungen müssen mit Fahrzeugen mit Hebebühne erfolgen.
(2) Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.
(3) Jede Verpackungseinheit muss mit einem Barcode (EAN Nummer) nach ausgezeichnet sein.
(4) Lieferungen müssen auf tauschfähiger Europalette erfolgen.
(5) Das maximale Gewicht einer Palette darf nicht höher als 500kg betragen.

§ 6 - Mängeluntersuchung – Gewährleistung

(1) Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
(2) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu; unabhängig davon sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(3) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen der § 438 BGB bzw. § 634a BGB, gerechnet ab Gefahrübergang.
(4) Bei Warenrücksendungen von Standardartikeln erfolgt eine Gutschrift in voller Höhe des Kaufpreises.

§ 7 - Produkthaftung – Freistellung – Haftpflichtversicherungsschutz

(1) Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Abs. (1) ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchzuführenden Rückrufmaßnahme werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
(3) Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von EURO 5 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.
(4) Der Lieferant garantiert für die von ihm zugesicherten Eigenschaften und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (DIN, VDE, VDI, DVGW, EU UVV) sowie den aktuellen Stand der Technik.

§ 8 - Schutzrechte

(1) Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.
(2) Werden wir von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Lieferanten – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich zu schließen.
(3) Die Freistellung des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

§ 9 - Geheimhaltung

Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages.

§ 10 - Gerichtsstand - anzuwendendes Recht - Erfüllungsort

(1) Sofern der Lieferant Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. (2) Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht; CISG) ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der beauftragenden Firma der Erfüllungsort.

§ 11 - Allgemeines

(1) Der Lieferant ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung speichern. Er ist ferner damit einverstanden, und hat davon Kenntnis, dass wir rechtlich relevante Erklärungen digitalisieren und nicht in herkömmlicher Urkundenform aufbewahren.
(2) Das Speichern personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einen etwaigen Widerruf senden Sie bitte an: Top Table GmbH, Gabriele-Tergit Promenade 11-15, 10963 Berlin
(3) Die für Kaufleute geltenden besonderen Vorschriften dieser Bedingungen gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts u. öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(4) Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstigen, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

Stand: 06.10.2020